Treppenbeleuchtung im Mietshaus: Warum 100 Lux Pflicht sind und drei Viertel aller Treppenhäuser darunter liegen

Im Treppenhaus eines Altbaus in der Wuppertaler Elberfelder Bahnstraße ist Frau Albertini vor zwei Jahren auf der vierten Stufe von oben gestürzt, hat sich den linken Arm und das rechte Schlüsselbein gebrochen und liegt seitdem nicht mehr in derselben Wohnung wie zuvor. Sie ist 74 Jahre alt, das Sehen lässt nach, aber sie war bis dahin morgens, mittags, abends jeden Tag dieselben drei Etagen runter und rauf gegangen, ohne dass etwas passiert wäre. Was passiert war, sagt sie, war die Renovierung. Der Vermieter hatte die alten Glühlampenfassungen gegen "moderne LEDs" austauschen lassen, von 60 Watt auf 5 Watt LED, und dabei vergessen, dass eine 5-Watt-LED je nach Lichtstrom-Effizienz zwischen 350 und 600 Lumen liefert, eine 60-Watt-Glühlampe aber rund 700. In Verbindung mit den alten Milchglasschirmen, die LED-Licht stärker absorbieren, kam unten weniger Helligkeit an. Frau Albertinis Augen hatten sich an den dunkleren Treppenraum noch nicht gewöhnt, als sie an einem Sonntagabend die Treppe runtergehen wollte. Den Rest erzählt das Krankenhausprotokoll.
Solche Fälle sind in Deutschland nicht selten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft schätzt, dass jedes Jahr rund 1.200 Treppenstürze in Mietshäusern in Notaufnahmen landen, etwa 80 davon mit dauerhaften Folgen. Eine vollständige Statistik existiert nicht, weil Stürze in Mietshäusern nicht systematisch erfasst werden. Aber die wenigen vorhandenen Untersuchungen sind eindeutig: In zu schwach beleuchteten Treppenhäusern verdoppelt sich das Sturzrisiko. Und sehr viele deutsche Treppenhäuser sind zu schwach beleuchtet.
Das wäre ärgerlich genug. Es ist aber auch noch in den meisten Fällen rechtlich nicht in Ordnung, denn die DIN EN 12464-1 schreibt für Treppenhäuser deutlich mehr Licht vor, als dort tatsächlich ankommt.
Was die Norm verlangt
Die DIN EN 12464-1 "Licht und Beleuchtung — Beleuchtung von Arbeitsstätten — Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen" ist die zentrale Norm für die Beleuchtung in Gebäuden, in denen Menschen sich nicht nur aufhalten, sondern Wege zurücklegen müssen. Sie unterscheidet nach Raumtypen, und für Treppen, Treppenhäuser, Roll- und Aufzüge gilt ein Mindestwartungswert der Beleuchtungsstärke (E_m) von 100 Lux. Das ist der Durchschnitt, den die Anlage über ihre gesamte Nutzungsdauer halten muss — also auch nach drei Jahren Alterung der Lampen und mit verstaubten Reflektoren.
Die schweizerische SIA-Norm 500, in der hindernisfrei gebaut wird, geht noch weiter und empfiehlt 200 Lux. [^1] Begründet wird das damit, dass ältere Menschen und Sehbehinderte für die Wahrnehmung von Kontrasten — also den Unterschied zwischen Stufe und Treppenkante — deutlich mehr Licht brauchen. In der DIN-Norm sind 100 Lux das absolute Minimum. Die SIA-Empfehlung von 200 Lux ist die Realität, an der man sich orientieren sollte, wenn man niemanden auf der Treppe ins Krankenhaus schicken will.
Eine zweite, oft übersehene Anforderung: Treppenan- und -austritt müssen gut sichtbar sein. Das ist wörtlich so in der DIN — also die erste und die letzte Stufe einer Treppe, die statistisch am gefährlichsten sind, weil hier der Übergang zwischen Lauf und Ebene passiert. Die Empfehlung lautet, gerade an diesen Stellen die Helligkeit nochmal zu steigern, mit gerichtetem Licht, das die Stufenkanten direkt anstrahlt.
Die dritte Anforderung ist Blendungsbegrenzung. Der UGR-Wert (Unified Glare Rating) sollte unter 25 liegen. Die schweizerische Empfehlung — mit Sicht auf ältere Nutzer — ist UGR unter 19. Was das praktisch bedeutet: Eine LED-Glühlampe, die offen in einer Fassung an der Decke hängt und das Treppenhaus blendend ausleuchtet, erfüllt den UGR-Wert oft nicht. Studien zeigen, dass ab UGR über 19 die Kontrastwahrnehmung bei sehbehinderten Menschen um bis zu 30 Prozent einbricht. [^1] Das ist genau der Punkt, an dem Frau Albertini gestolpert ist: zu wenig Licht und gleichzeitig eine ungeschützte Lampe, die die Augen blendete, sobald man hochschaute.
Warum die Realität so oft daneben liegt
Erika Brandstetter, Lichtplanerin aus Berlin-Kreuzberg, hat zwischen 2023 und 2025 in 47 Berliner Wohnhäusern gemessen, wie viel Licht tatsächlich auf den Treppenstufen ankommt. Ihre Daten, die sie auf einem Vortrag im Architektenkammerhaus 2025 gezeigt hat, sind ernüchternd: Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Treppen 64 Lux, also rund zwei Drittel des DIN-Minimums. Nur vier von 47 Häusern lagen über 150 Lux. Die schlechtesten lagen bei 22 Lux — das ist Mondlicht-Niveau, ein Wert, bei dem das Auge die Stufenkanten nicht mehr eindeutig erkennt.
Brandstetter nennt drei Hauptursachen.
Erstens: Beim Lampentausch wird auf Watt geschaut, nicht auf Lumen. "Die alte 60-Watt-Glühlampe wird durch eine 5-Watt-LED ersetzt, weil die ja heller leuchten soll. Das stimmt aber nur, wenn die LED auch wirklich 700 Lumen liefert. Eine billige Baumarkt-LED mit 5 Watt liefert oft nur 350 Lumen, also die Hälfte." Wer einen Treppenhaus-Lampentausch plant, sollte sich am Lichtstrom orientieren, nicht an der Leistung. Mindestens 700 Lumen pro Lampe pro Etagenhälfte ist die grobe Faustregel, die DIN-konform funktioniert.
Zweitens: Milchglas-Schirme und vergilbte Plexiglaskuppeln aus den 1970ern dämpfen das LED-Licht stärker als das Glühlampenlicht. LEDs strahlen einen größeren Anteil im blauen Spektrum ab. Plexiglas, das jahrzehntelang von der Glühlampe gewärmt wurde und vergilbt ist, absorbiert Blau besonders stark. Resultat: Aus einem 700-Lumen-Leuchtmittel wird ein 400-Lumen-Lichtaustritt, weil mehr als 40 Prozent im Schirm hängenbleibt. Wer sanieren will, sollte den Schirm gleich mit ersetzen.
Drittens: Der Bewegungsmelder. Praktisch jedes Treppenhaus läuft auf Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder, weil 24-Stunden-Beleuchtung Stromkosten verursacht, die niemand zahlen will. Das ist auch sinnvoll — aber viele Bewegungsmelder schalten an einer Stelle, an der man die Beleuchtung erst beim Weiterlaufen aktiviert. Die ersten zwei, drei Stufen sind dann noch dunkel, und genau hier passieren die Stürze. Die Lösung sind Bewegungsmelder mit überlappendem Erfassungsbereich, sodass beim Betreten der Treppe das Licht schon brennt. Eine ordentliche Anlage hat einen Sensor pro Etage, ausgerichtet auf die Stelle, an der man die Treppe betritt.
Was Bewohnerinnen und Vermieter tun können
Mietrechtlich ist das eine gemeinsame Sache. Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache "in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand" zu übergeben und zu erhalten — und ein Treppenhaus, das die DIN unterschreitet, ist dafür ein Argument. Das ist allerdings ein dünnes Recht, das nur durchsetzbar wird, wenn die Beleuchtung nachweislich gefährlich ist. Der einfachere Weg ist die direkte Ansprache.
Zum Selbermessen: Eine Lux-App auf dem Smartphone (z.B. "Lux Light Meter" oder "Lichtmesser") liefert keine forensische Genauigkeit, reicht aber für eine erste Einschätzung. Sie kann um 20 bis 30 Prozent danebenliegen, aber wer in einem Treppenhaus mit der App 30 Lux misst, kann sich sicher sein, dass die DIN unterschritten ist. Erst ab gemessenen 130 bis 150 Lux ist man im sicheren Bereich. Die Smartphone-Hersteller-Sensoren sind im unteren Lux-Bereich (unter 50) genauer als im höheren, was paradoxerweise hilft, denn um genau diesen Bereich geht es.
Das Gespräch mit der Hausverwaltung: Eine Mail mit Messwerten, Hinweis auf die DIN EN 12464-1 und der Bitte um Nachbesserung führt in den meisten Fällen zur Reaktion, weil Hausverwaltungen die DIN durchaus kennen und sich bei einer hypothetischen Klage nicht in eine schlechte Position bringen wollen. Die Sanierung kostet bei einem dreigeschossigen Haus in der Regel zwischen 600 und 1.500 Euro — neue LED-Lampen mit höherem Lichtstrom, eventuell neue Schirme, manchmal zusätzliche Bewegungsmelder.
Was du selbst machen kannst: In vielen Mietshäusern darfst du als Bewohner ohne Erlaubnis keine festen Installationen verändern. Aber du darfst eine Lampe austauschen — wenn die Fassung E27 hat und die alte Lampe einfach rausgedreht wurde. In dem Fall: kauf eine LED mit mindestens 1.000 Lumen Lichtstrom, am besten 4000 Kelvin Farbtemperatur (neutralweiß, kein Funzelgelb), und eine ordentliche Marke (Osram, Philips, LEDVANCE — keine Drei-Euro-Lampen vom Discounter, die in zwei Jahren ausfallen). Das kostet acht bis zwölf Euro pro Lampe und kann den Unterschied zwischen einer dunklen Treppe und einer ordentlich ausgeleuchteten ausmachen.
Notbeleuchtung — die Pflicht, die kaum jemand kennt
In Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten oder ab einer Höhe, die die jeweilige Landesbauordnung definiert, ist eine Sicherheits- und Notbeleuchtung im Treppenhaus vorgeschrieben. Das ist ein Licht, das bei Stromausfall mindestens 60 Minuten lang brennt, mit eigenem Akku oder Zentralbatterie. Die Mindestbeleuchtungsstärke darf hier auf 1 Lux fallen — das klingt wenig, ist aber für die Wegfindung im Notfall ausreichend, weil die Augen sich nach 30 Sekunden anpassen.
In der Praxis ist diese Anforderung in Bestandsbauten oft nicht oder nicht funktionsfähig erfüllt. Wer in einem solchen Haus wohnt, kann den Vermieter ohne Probleme darauf hinweisen — die Sanierung ist allerdings teuer (zwischen 1.500 und 4.000 Euro für ein vierstöckiges Haus) und wird in der Regel nur bei einer ohnehin anstehenden Renovierung mit erledigt.
Was bei Neubauten anders gemacht werden sollte
Wenn du am Neubau oder einer kompletten Sanierung beteiligt bist, gibt es einen einfachen Trick, der das Treppenhaus ein für alle Mal in Ordnung bringt: LED-Lichtbänder in den Handlauf integrieren. Das ist eine Lösung, die aus dem öffentlichen Bau in den Wohnungsbau wandert und in der Schweiz inzwischen für barrierefreie Treppenhäuser empfohlen wird. Das LED-Band leuchtet die Stufen direkt an, ohne dass man die Lampe sieht, der UGR-Wert ist nahe null, und die Stufenkanten werden so klar markiert, dass sich Stürze um geschätzte 60 Prozent reduzieren. Materialkosten: rund 25 Euro pro Meter Handlauf, plus Trafo. In einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus sind das knapp 200 Euro. Plus die normale Treppenraum-Beleuchtung, weil das Handlaufband allein die DIN nicht erfüllt — aber als Ergänzung ist es das mit Abstand wirksamste Detail.
Frau Albertini ist nach ihrem Sturz in eine andere Wohnung gezogen, in einen Bungalow in Solingen-Ohligs, und dort gibt es keine Treppe mehr. Das ist zumindest eine Lösung, sie aber nicht für die anderen Bewohner ihres alten Hauses. Sie hat dem Vermieter geschrieben, mit Messwerten und Hinweis auf die DIN EN 12464-1. Drei Monate später hingen neue Lampen mit höherem Lichtstrom und einer der vier Bewegungsmelder wurde so eingestellt, dass er beim Betreten der ersten Stufe schon brennt. Den Treppenhaus-Schirm hat der Vermieter nicht ersetzt; das hätte ihm zu viel Geld gekostet. Vier von zehn Punkten, sagt Frau Albertini, sind manchmal alles, was man bekommt.
[^1]: Hindernisfreie Architektur, "Beleuchtung auf Treppen in Wohnbauten" — fasst SIA 500 und SN EN 12464-1 zusammen. https://hindernisfreie-architektur.ch/fachinformation/beleuchtung-auf-treppen-in-wohnbauten/
[^2]: Treppensicherheit.de, "DIN 18065 Gebäudetreppen" — geometrische Anforderungen.
[^3]: Brandstetter, E. (2025): Vortrag "Treppenbeleuchtung im Berliner Altbau", Architektenkammer Berlin, Mai 2025. Eigene Mitschrift.


