Herr Bechtold aus Königsbrunn hatte sich im Frühjahr 2024 eine neue Schreibtischlampe gekauft, eines dieser flachen, biegsamen Modelle aus dem Möbeldiscounter, mit einer Reihe winziger weißer LEDs auf der Unterseite des Auslegers. Das Licht war hell, sehr hell sogar, und seine Tochter, die im selben Zimmer Hausaufgaben machte, fragte ihn nach drei Wochen, ob er ihr nicht so eine Blaulichtbrille kaufen könne, von denen man jetzt überall lese. Herr Bechtold, von Beruf Vermessungstechniker und nicht ungeneigt, technische Behauptungen erst einmal zu prüfen, suchte abends den Karton der Lampe heraus. Auf der Rückseite stand in winziger Schrift, neben dem CE-Zeichen und der EAN: Risikogruppe 1 nach IEC 62471. Er wusste nicht, was das bedeutete. Er hatte aber den Eindruck, das müsste er eigentlich wissen, wenn schon seine elfjährige Tochter sich um ihre Augen sorgte.

Was Herr Bechtold da auf dem Karton entdeckt hatte, ist ein Stück Industriestandard, das seit 2009 in der Europäischen Norm DIN EN 62471 jede in den Verkehr gebrachte Lampe in eine von vier Schubladen einsortiert — Risikogruppe Frei (RG0), Risikogruppe 1 (RG1), Risikogruppe 2 (RG2) und Risikogruppe 3 (RG3). Hinter diesen vier Schubladen steht eine ältere Norm aus den USA (ANSI/IESNA RP-27), eine ältere Erkenntnis der Augenheilkunde (Blaulicht zwischen 400 und 500 Nanometern kann die Netzhaut photochemisch schädigen) und ein langer Streit zwischen Lichttechnikern, Augenärzten und Marketing-Abteilungen darüber, wie ernst man das Ganze nehmen muss.

Die ehrliche Antwort ist: ernster, als die Hersteller einem sagen. Aber deutlich weniger ernst, als die Brillenwerbung einem suggeriert. Um zu verstehen, was zwischen diesen beiden Polen liegt, muss man sich kurz mit drei Dingen beschäftigen: mit der Frage, was Blaulicht überhaupt im Auge anrichtet, mit der Frage, wie die Norm misst, und mit einer kleinen, aber sehr instruktiven Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die 2018 erschienen ist und der man kein Wort glaubt, bis man sie gelesen hat.

Warum gerade Blau — die Geschichte einer Wellenlänge

Sichtbares Licht reicht von etwa 380 bis 780 Nanometern, von Violett über Blau, Grün, Gelb, Orange bis Rot. Was nicht alle wissen: Es ist nicht nur eine Frage der Farbe, sondern auch der Energie. Jedes Photon trägt eine Energie, die umgekehrt proportional zu seiner Wellenlänge ist. Das heißt: Ein blaues Photon bei 450 Nanometern hat fast doppelt so viel Energie wie ein rotes Photon bei 700 Nanometern. Diese Energie reicht nicht für eine ionisierende Wirkung wie bei UV oder Röntgenstrahlung, aber sie reicht für etwas Subtileres — sie kann photochemische Reaktionen in den Pigmenten der Netzhaut auslösen.

Schon in den 1970er Jahren beschrieben Augenärzte ein Phänomen, das sie photic retinopathy nannten — eine durch grelles Licht ausgelöste Netzhautschädigung, die nicht thermisch durch Verbrennung entsteht, sondern photochemisch durch oxidative Reaktionen im Pigmentepithel. Sauerstoffradikale schädigen die Sehzellen, der Patient sieht ein zentrales Skotom, also einen blinden Fleck genau da, wo er hinschaut.[^1] Die Schädigung ist meist reversibel — etwa zwei Drittel der Patienten bekommen ihre Sehschärfe innerhalb von zwei Monaten zurück, ein Drittel behält Reststörungen.[^2] Klassische Auslöser waren das ungeschützte Anstarren einer Sonnenfinsternis, intensive Operationsmikroskope und eine bestimmte Bauart von Schweißerlampen.

In den 1990er Jahren machte sich der amerikanische Augenphysiologe William Ham daran, das Aktionsspektrum dieser Schädigung präzise zu vermessen — also zu fragen, welche Wellenlänge bei gleicher Bestrahlungsstärke den größten Schaden anrichtet. Sein Ergebnis war eindeutig: Das Maximum der Schädigung liegt zwischen 435 und 450 Nanometern, also genau im tiefblauen Bereich. Das nennt man seitdem die Blue Light Hazard Function (B-Lambda), und sie ist die Grundlage für alle modernen Lampensicherheitsnormen.[^3]

Was hat das mit LEDs zu tun? Eine ganze Menge. Eine weiße LED besteht, wie wir es im Artikel über Phosphor-Drift schon gesehen haben, fast immer aus einer blauen LED bei etwa 450 Nanometern, deren Licht zum Teil von einem gelben Phosphor in breitbandiges Gelb umgewandelt wird. Was beim Betrachter ankommt, ist eine Mischung — und im Spektrum dieser Mischung sitzt fast immer ein scharfer Gipfel genau da, wo Hams Schädigungsmaximum liegt. Eine Glühbirne hat dort ein flaches, mit der Wellenlänge fast linear ansteigendes Spektrum. Eine kühlweiße LED hat dort einen Berg, der das Vier- bis Fünffache der Höhe einer warmweißen Glühbirne erreichen kann.

Das ist der Grund, warum die LED-Sicherheitsdiskussion überhaupt aufgekommen ist.

Die Norm: Was IEC 62471 wirklich misst

DIN EN 62471 ist die deutsche Übersetzung der internationalen Norm IEC 62471, „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen". Sie wurde 2008 von der International Electrotechnical Commission verabschiedet und löste eine ältere amerikanische Norm ab. Das Prinzip ist einfach erklärt — die Mathematik dahinter weniger.

Die Norm ordnet jede Lampe einer von vier Risikogruppen zu, je nachdem, wie lange ein Mensch ungeschützt in die Lampe blicken könnte, ohne dass die Bestrahlungsstärke an der Netzhaut die international anerkannten Expositionsgrenzwerte überschreitet:

  • Risikogruppe Frei (RG0): Auch bei sehr langer direkter Betrachtung (über 10.000 Sekunden, also fast drei Stunden) keine Gefährdung. Die Lampe ist photobiologisch vollständig harmlos.[^4]
  • Risikogruppe 1 (RG1): Bei normalem Verhalten keine Gefährdung. Eine Schädigung ist nur bei sehr langer direkter Betrachtung über etwa 100 Sekunden möglich.[^4]
  • Risikogruppe 2 (RG2): Sicherheit hängt vom natürlichen Lidschlussreflex ab. Eine Gefährdung tritt erst auf, wenn man länger als 0,25 Sekunden direkt hineinschaut.[^4]
  • Risikogruppe 3 (RG3): Schon eine kurze Exposition kann gefährlich sein. Hierzu gehören in der Regel Laser, Operationsmikroskope und sehr starke Industriebeleuchtung.[^4]
Die Messung erfolgt nach Norm in 20 Zentimeter Abstand zur Lichtquelle bei einer maximalen Beleuchtungsstärke, die typischerweise einer Allgemeinraumbeleuchtung von 500 Lux am Auge entspricht. Bewertet werden mehrere Wellenlängenbereiche getrennt: UV (Hautschaden), Blaulicht (Netzhaut, photochemisch) und Infrarot (Netzhaut, thermisch). Für jeden Bereich gibt es ein Aktionsspektrum, das gewichtet, wie schädlich welche Wellenlänge ist.

Hier liegt eine wichtige Feinheit: Die Norm bewertet nicht eine objektive Schädlichkeit, sondern ein Verhältnis aus Bestrahlungsstärke und der Zeit, in der ein Mensch typischerweise hineinschaut. Eine Glühbirne in einer Pendelleuchte ist deshalb fast immer RG0 — nicht weil sie objektiv harmlos ist, sondern weil niemand drei Stunden ungeschützt in sie hineinschaut. Eine Halogen-Spot bei 50 Watt kann RG1 oder RG2 erreichen. Eine moderne Cree-LED in einem Taschenlampengehäuse erreicht im Extremfall RG2 oder sogar RG3 — und das ist physikalisch ehrlich, denn so eine Lampe will man wirklich niemandem ins Gesicht halten.

Was die BAuA tatsächlich gemessen hat — und das überraschende Ergebnis

Im Rahmen ihres Projekts „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden" hat die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 43 verschiedene LEDs nach DIN EN 62471 vermessen — 34 LED-Bauteile mit oder ohne Linse, drei LED-Taschenlampen, fünf LED-Lampen und einen LED-Reflektor. Die Messung erfolgte normgerecht in 20 Zentimeter Abstand. Das Ergebnis ist die nüchterne Sorte Wissenschaftspublikation, die genau deshalb Eindruck macht, weil sie weder dramatisiert noch beschwichtigt.[^5]

Die Befunde, in absteigender Reihenfolge der Auffälligkeit:

Rote und gelbe LEDs: Vollständig harmlos. Keine erreicht die Risikogruppe 1. Die Photonenenergie liegt zu weit von Hams Schädigungsmaximum entfernt, das Aktionsspektrum gewichtet sie praktisch gegen null. Wer mit roten oder gelben LEDs zu tun hat, kann das Thema beruhigt vergessen.

Weiße LEDs: Hier wird es interessant. Von 23 getesteten weißen LEDs gehörten vier der Freien Gruppe an, elf der Risikogruppe 1 — und acht (also 35 Prozent) erreichten Risikogruppe 2. „Mittleres Risiko". Das heißt: Bei einer dieser acht LEDs konnte eine photochemische Netzhautschädigung nicht ausgeschlossen werden, sobald man länger als etwa 100 Sekunden direkt aus 20 Zentimeter Abstand hineinblickt.

Blaue LEDs: Von sechs getesteten reinen blauen LEDs erreichte eine RG1, fünf erreichten RG2. Wer also eine blaue LED-Anwendung hat — etwa in der Aquarienbeleuchtung, in Bühnentechnik oder in bestimmten medizinischen Geräten — bewegt sich häufiger im RG2-Bereich.

Bei keiner einzigen LED — egal welcher Farbe — wurde der Grenzwert für thermische Netzhautschädigung überschritten. Die Sorge gilt also ausschließlich der photochemischen, langfristigen Wirkung. Ebenfalls interessant: Bei keiner der untersuchten weißen oder blauen LEDs wurde der Grenzwert unterhalb von 10 Sekunden direkter Exposition überschritten. Ein kurzer Blick — bei dem die meisten Menschen ohnehin reflexartig wegschauen oder blinzeln — ist nach den Messungen der BAuA ungefährlich.[^5]

Das ist eine wichtige Pointe: Die Norm rechnet nicht mit Heldenmut. Sie rechnet mit dem natürlichen Lidschlussreflex, der bei den allermeisten Menschen innerhalb einer Viertelsekunde greift, sobald eine Lichtquelle die Pupille blendet. Wer diesen Reflex bewusst unterdrückt — etwa weil er einer leuchtenden LED demonstrativ in das Bauteil schauen will — kann auch eine RG1-Lampe gefährlich werden lassen. Wer ihn zulässt, ist auch bei RG2 in der Regel auf der sicheren Seite.

ANSES, BAG, BAuA — drei Behörden, drei Tonlagen

Drei nationale Gesundheitsbehörden haben sich in den letzten Jahren mit LEDs befasst, und es ist instruktiv, ihre Positionen nebeneinanderzulegen. Die französische ANSES (Agence nationale de sécurité sanitaire) veröffentlichte 2019 einen vielbeachteten Bericht, der erstmals einen kausalen Zusammenhang zwischen kurzfristiger LED-Blaulicht-Exposition und akuter retinaler Schädigung sowie zwischen langfristiger Exposition und altersbedingter Makuladegeneration herstellt. ANSES empfiehlt deshalb, Verbrauchern nur Lampen der Risikogruppen 0 und 1 zugänglich zu machen, und besonders Kinder vor RG2-Quellen zu schützen.[^6]

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zurückhaltender. Seine offizielle Position lautet: „Handelsübliche LED-Lampen, -Leuchtmittel, -Bildschirme und -Beamer stellen bei sachkundiger Verwendung kein gesundheitliches Risiko dar." Empfohlen werden ein Mindestabstand von 20 Zentimetern zur Lampe, Lampen der Freien Gruppe für lange direkte Betrachtung und der Verzicht auf RG2/RG3-Lampen im privaten Bereich. Bildschirme erwähnt das BAG nur im Zusammenhang mit dem Tag-Nacht-Rhythmus, nicht mit Augenschäden.[^7]

Die deutsche Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat 2019 den Fachbereich Verwaltung-Bericht FBVW-201 „Gefährdung der Augen durch blaues Licht bei LED-Beleuchtung" herausgegeben, der die BAuA-Ergebnisse für die betriebliche Praxis aufbereitet. Tenor: Im normalen Arbeitsalltag mit hochwertigen LED-Leuchten besteht keine Gefährdung; problematisch sind nur sehr leistungsstarke Punktquellen ohne Streuelement, in die jemand direkt hineinblicken könnte.[^8]

Drei Stimmen, drei Tonlagen, derselbe physikalische Sachverhalt. Wer die ANSES liest, wird vorsichtiger. Wer das BAG liest, wird beruhigt. Wer die BAuA liest, hat das Gefühl, dass beide irgendwo recht haben — und das ist auch korrekt.

Bildschirme, Smartphones und der große Mythos der Blaulichtbrille

Wenn die Wissenschaftslage so eindeutig ist, woher kommt dann die Welle der „Anti-Blaulicht-Brillen", die seit etwa 2018 jede Brillenkette und jeden Optiker durchschwemmt? Antwort: aus der gezielten Vermischung zweier Themen, die wenig miteinander zu tun haben.

Das eine Thema ist die photobiologische Sicherheit von Lampen, gemessen nach IEC 62471 in 20 Zentimeter Abstand bei voller Bestrahlungsstärke. Hier reden wir über Bestrahlungsstärken im Bereich von Hundertstel Watt pro Quadratzentimeter.

Das andere Thema ist Bildschirmnutzung in 50 bis 70 Zentimeter Abstand, bei einer Beleuchtungsstärke am Auge, die typischerweise 0,1 bis 1 Prozent dessen beträgt, was bei der Lampensicherheitsmessung anliegt. Die American Academy of Ophthalmology (AAO), der Berufsverband der amerikanischen Augenärzte, hat dazu eine sehr klare Position formuliert: „There is no scientific evidence that blue light from digital devices causes damage to your eye."[^9] Mehrere Studien hätten gezeigt, dass Blaulichtbrillen die Symptome der digitalen Augenermüdung nicht verbessern. Der eigentliche Auslöser der Beschwerden ist die reduzierte Lidschlagfrequenz beim Bildschirmlesen — Menschen blinzeln am Monitor weniger, und das trockene Auge ist es, was abends brennt, nicht das Photon. Empfohlen wird die 20-20-20-Regel: alle 20 Minuten 20 Sekunden lang in 6 Meter Entfernung etwas anschauen.

Die britische Werbeaufsichtsbehörde ASA hat 2017 die Optikerkette Boots Opticians mit 40.000 Pfund Strafe belegt, weil sie einer Blaulichtbrille gesundheitliche Vorzüge zugeschrieben hatte, die wissenschaftlich nicht belegt waren.[^10] Die Branche verkauft sie trotzdem weiter — weil das Marketing-Konstrukt funktioniert: es benennt eine reale, aber falsch zugeordnete Sorge (Augenermüdung), bietet eine technisch klingende Lösung (Filterglas) und verbindet beide mit einem Begriff (Blaulicht), der in jedem Lehrbuch der Augenheilkunde tatsächlich vorkommt — nur halt für ganz andere Bestrahlungsstärken als die im Wohnzimmer.

Was bleibt von der Bildschirmsorge: der Effekt auf den circadianen Rhythmus. Hier ist die Datenlage klar. Die intrinsisch photosensitiven retinalen Ganglienzellen (ipRGCs), entdeckt in den späten 1990er Jahren, enthalten das Pigment Melanopsin und haben ihr Empfindlichkeitsmaximum genau bei 460 bis 482 Nanometern — also wieder im blauen Bereich. Sie regeln nicht das Sehen, sondern die innere Uhr und die Pupillenweite. Wer abends auf einem hellen kühlweißen Bildschirm starrt, drückt damit die Melatoninproduktion und schiebt die Schlafenszeit nach hinten.[^11] Das ist ein chronobiologischer Effekt, kein Augenschaden. Er rechtfertigt einen Nachtmodus mit reduzierter Farbtemperatur — er rechtfertigt keine Brille mit zwei Gramm Bernsteinglas auf der Nase.

Was Sie also tatsächlich tun sollten

Nach der nüchternen Bestandsaufnahme bleiben fünf praktische Schlüsse, die sowohl mit der ANSES als auch mit der AAO vereinbar sind:

Erstens: Achten Sie beim Lampenkauf auf die Risikogruppe. Sie steht in der EU-Konformitätserklärung und sollte auf der Verpackung stehen. Im Wohnbereich, im Schlafzimmer und im Kinderzimmer reichen RG0 oder RG1. RG2-Lampen gehören nicht ins Kinderzimmer und nicht an den Spielplatz.

Zweitens: Halten Sie 20 Zentimeter Abstand zu hellen Punktlichtquellen. Das ist die Distanz, in der die Norm misst — alles näher führt rechnerisch in höhere Risikogruppen. Eine LED-Schreibtischlampe gehört nicht 5 Zentimeter über das Schulheft, sondern 30 bis 50 Zentimeter darüber.

Drittens: Bevorzugen Sie warmweiße LEDs (2700 K bis 3000 K) gegenüber tageslichtweißen (5000 K bis 6500 K) — nicht weil letztere gefährlicher wären, sondern weil ihr Blauanteil quantitativ höher ist und der psychologische Effekt auf die abendliche Wachheit messbar.

Viertens: Schauen Sie nicht ungeschützt in eine eingeschaltete LED-Punktquelle, auch nicht aus Neugier. Der Lidschlussreflex ist ein Helfer, kein Pflichtrettungsdienst. Bei industriellen LED-Kollimatoren, hochleistungsfähigen Taschenlampen und manchen Fahrradlampen erreichen Sie sehr schnell den RG3-Bereich.

Fünftens: Sparen Sie sich die Blaulichtbrille. Das Geld ist besser investiert in eine bessere Bildschirmposition, eine Tasse Tee am Abend, frische Luft in der Mittagspause und einen Bildschirm, der seine Farbtemperatur abends automatisch absenkt — fast jedes Betriebssystem kann das ohne Zusatzgerät.

Was Frau Bechtolds Tochter betrifft: Die Schreibtischlampe RG1 mit normalem Abstand ist okay. Die Hausaufgaben sind das Problem, nicht das Photon.

Quellen

[^1]: Wikipedia: Photic retinopathy. Definition, Mechanismus (photochemisch, nicht thermisch, oxidativer Schaden im Pigmentepithel), Symptomatik (zentrales Skotom). https://en.wikipedia.org/wiki/Photic_retinopathy

[^2]: Ebenda. Reversibilität: vollständige Wiederherstellung der Sehschärfe innerhalb von zwei Monaten bei der Mehrheit der Patienten, Reststörungen bei einer Minderheit.

[^3]: Wikipedia: Blue light hazard. Aktionsspektrum nach Ham, Maximum bei 435–450 nm, Grundlage der modernen Lampensicherheitsnormen. CIE-Positionspapier von 2019 zum „low risk" der allgemeinen LED-Beleuchtung. https://en.wikipedia.org/wiki/Blue_light_hazard

[^4]: DIN EN 62471:2009 / IEC 62471. Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen. Risikogruppen RG0, RG1, RG2, RG3 mit Expositionsgrenzwerten 10.000 s, 100 s, 0,25 s und kürzer. Erläuterung bei wirsindheller.de: https://www.wirsindheller.de/led-licht-technik-informationen/DIN-EN-62471-photobiologische-sicherheit

[^5]: BAuA — Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: „Licht emittierende Dioden (LEDs) — Photobiologische Sicherheit". Praxis-kompakt-Publikation F90. 43 LEDs untersucht, davon 34 Bauteile, 3 Taschenlampen, 5 Lampen, 1 Reflektor. Messabstand 20 cm. Befund: 4 von 23 weißen LEDs in RG Frei, 11 in RG1, 8 in RG2; bei blauen 1 RG1, 5 RG2; rot/gelb durchgängig harmlos; thermische Grenzwerte nirgends überschritten; Expositionsgrenzwerte unter 10 Sekunden bei keiner Probe überschritten. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F90.pdf

[^6]: ANSES (Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail), Frankreich: Bericht 2019 zu LEDs und Blaulicht. Kausaler Zusammenhang zwischen kurzfristiger LED-Blaulicht-Exposition und retinaler Schädigung; Hinweise auf Verbindung zur altersbedingten Makuladegeneration. Empfehlung: Verbraucherprodukte auf RG0 und RG1 beschränken, Kinder vor RG2 schützen. Zitiert nach Wikipedia: Blue light hazard.

[^7]: BAG — Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit: Licht, Leuchtmittel und Bildschirme. Offizielle Position: handelsübliche LEDs unbedenklich bei sachkundiger Verwendung; Mindestabstand 20 cm; RG0 für lange direkte Betrachtung; RG2/RG3 nicht im privaten Bereich. https://www.bag.admin.ch/de/licht-leuchtmittel-und-bildschirme

[^8]: DGUV: FBVW-201 „Gefährdung der Augen durch blaues Licht bei LED-Beleuchtung", April 2019. Fachbereich Verwaltung. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/verwaltung/beleuchtung/3613

[^9]: American Academy of Ophthalmology (AAO): „Should You Be Worried About Blue Light?". Position: Keine wissenschaftliche Evidenz, dass Blaulicht aus digitalen Geräten das Auge schädigt; Studien zeigen, dass Blaulichtbrillen die digitale Augenermüdung nicht lindern. Empfehlung: 20-20-20-Regel. https://www.aao.org/eye-health/tips-prevention/should-you-be-worried-about-blue-light

[^10]: UK Advertising Standards Authority (ASA): 40.000-Pfund-Strafe gegen Boots Opticians wegen unbelegter gesundheitlicher Werbeaussagen zu Blaulichtbrillen. Zitiert nach Wikipedia: Blue light hazard.

[^11]: Wikipedia: Photoreceptor cell. Intrinsisch photosensitive retinale Ganglienzellen (ipRGCs), Anteil 1–3 % der retinalen Ganglienzellen, Entdeckung in den 1990er Jahren, Pigment Melanopsin, Empfindlichkeitsmaximum 460–482 nm, Funktion: Steuerung des circadianen Rhythmus und der Pupillenweite, unabhängig von Stäbchen und Zapfen. https://en.wikipedia.org/wiki/Photoreceptor_cell