Stell dir vor, im Treppenhaus geht das Licht aus. Nicht der gemütliche Schummermodus deiner Hue, sondern komplett. Stromausfall, Hauptsicherung raus, Trafostation defekt, irgendetwas zwischen Netz und Leuchte hat aufgegeben. Du stehst im fünften Stock, hörst die Tür ins Schloss fallen und merkst, wie wenig dein Auge mit Restlicht anfängt, wenn es vorher hell war. Genau für diesen Moment gibt es eine Norm, die in Deutschland die meisten Mieter und viele Vermieter nicht kennen: DIN EN 1838. Die Fassung von März 2025 ist gerade aktiv, parallel läuft DIN EN 50172 in der Version VDE 0108-100 von Oktober 2024 mit einer Übergangsfrist bis 27. Mai 2027.

Diese Normen entscheiden, ob in deinem Treppenhaus eine zweite, vom Stromnetz unabhängige Lichtquelle vorhanden sein muss. Und sie sind erstaunlich konkret. Anders als viele Bauvorschriften, die in Soll- und Kann-Formulierungen versinken, nennen Sicherheitsbeleuchtungs-Normen Lux-Werte, Sekunden, Stunden und Verhältniszahlen. Wer das einmal verstanden hat, schaut anders die Decke im Hausflur an.

Was Notbeleuchtung von Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet

Im Sprachgebrauch wirft jeder die Begriffe durcheinander. Die Norm trennt sauber. Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für jede Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung anspringt. Darunter fällt zum einen die Sicherheitsbeleuchtung, die Menschen aus dem Gebäude führt oder gefährliche Tätigkeiten beendet. Zum anderen die Ersatzbeleuchtung, die schlicht den Betrieb aufrechterhält, etwa damit du im Server-Raum nicht über Kabel stolperst, während die USV den Job rettet.

Sicherheitsbeleuchtung selbst zerfällt nochmal in drei Kategorien. Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege beleuchtet Flure und Treppen, damit Bewohner sicher nach draußen finden. Antipanikbeleuchtung verhindert Massenpanik in Räumen ohne klare Fluchtrichtung, Säle, große Foyers, Tiefgaragen über 60 Quadratmeter. Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze besonderer Gefährdung schaltet automatisch ein, wenn jemand an einer Kreissäge oder einem Förderband steht und plötzlich der Strom wegbricht.

Für Wohngebäude ist nur die erste Kategorie wirklich relevant. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge.

Die Lux-Werte, die alles regeln

Eine gewöhnliche Treppenhausbeleuchtung in einem Mietshaus liefert nach DIN 18015-2 mindestens hundert Lux. Die Sicherheitsbeleuchtung darf dramatisch dunkler sein. Auf der Mittellinie eines Rettungsweges muss die horizontale Beleuchtungsstärke am Boden mindestens ein Lux betragen. Im seitlichen Mittelbereich, also dem Streifen rechts und links der Mittellinie, sind 0,5 Lux zulässig. Das klingt nach nichts, ist aber genug, um Stufenkanten und Türgriffe zu erkennen, wenn die Augen sich an die Dunkelheit gewöhnt haben.

Wichtiger als der absolute Wert ist die Gleichmäßigkeit. Das Verhältnis der minimalen zur maximalen Beleuchtungsstärke entlang der Mittellinie darf nicht schlechter als 1 zu 40 sein. Mit anderen Worten, du darfst keine Inseln aus hellen und stockdunklen Bereichen planen. Ein Lux hier, vierzig Lux drei Meter weiter, das fällt durch.

Antipanikbeleuchtung kommt mit 0,5 Lux auf der freien Bodenfläche aus. Bei Brandbekämpfungseinrichtungen und Erste-Hilfe-Stationen wird vertikal gemessen, dort sind fünf Lux erforderlich, damit Feuerlöscher und Defibrillator-Symbole erkennbar bleiben. In Hochrisikobereichen, etwa an einer laufenden Maschine, fordert die Norm zehn Prozent der normalen Arbeitsplatzbeleuchtung, mindestens aber 15 Lux.

Wie schnell das Licht angehen muss

Bei einem Stromausfall ist Geschwindigkeit alles. DIN EN 1838 schreibt Umschaltzeiten vor. Innerhalb von fünf Sekunden müssen 50 Prozent der geforderten Beleuchtungsstärke erreicht sein, nach 60 Sekunden die vollen 100 Prozent. Für Hochrisikobereiche sind 0,5 Sekunden bis zur vollen Helligkeit Pflicht, weil ein halbsekundenschneller Schreckmoment an einer Drehbank schon zu viel ist.

Die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens eine Stunde betragen. In vielen Bauordnungen wird daraus eine Stunde für Arbeitsstätten und drei Stunden für Versammlungsstätten und Hochhäuser. Acht Stunden gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, weil dort die Evakuierung schlicht länger dauert. Bei Schulen, Kinos oder Stadien lässt die neue Fassung der DIN EN 50172 von 2024 unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung unter drei Stunden zu, wenn eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegt.

Farbwiedergabe, Blendung und das Detail mit dem Ra-Wert

Eine Sicherheitsleuchte muss nicht nur hell sein. Sie muss erkennbar machen, was sie beleuchtet. DIN EN 1838 fordert einen Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 40. Das ist nicht viel, eine Wohnzimmerleuchte schafft 80 oder 90, aber es reicht, um die grünen Rettungszeichen, die roten Feuerlöscher und die gelben Warnhinweise sicher als das zu erkennen, was sie sind. Frühe Notleuchten mit Niederdruck-Natriumdampf hatten Ra-Werte um 25, da wurden Farbtafeln zur grauen Suppe. LED-Notleuchten liegen heute selbst im Sparmodus deutlich über der Mindestmarke.

Blendung wird ebenfalls limitiert. Die Lichtstärke darf in Rettungswegen oberhalb eines Winkels von 60 Grad zur Vertikalen bestimmte Werte nicht überschreiten, sonst stehen Fluchtende geblendet im Weg. Konkrete Tabellenwerte staffeln sich nach Montagehöhe. Eine Notleuchte zwei Meter über dem Boden darf maximal 500 Candela in den kritischen Winkelbereich abstrahlen, eine in vier Metern Höhe deutlich mehr.

Die Rettungszeichen selbst, also die grünen Piktogramme mit dem laufenden Männchen, haben eigene Anforderungen. Im Notbetrieb müssen die grünen Sicherheitsfarben mindestens 2 Candela pro Quadratmeter erreichen, der Mittelwert über das gesamte Schild liegt bei mindestens 5 Candela pro Quadratmeter. Im Normalbetrieb mit eingeschalteter Hintergrundbeleuchtung steigen die Werte auf 200 Candela pro Quadratmeter im Mittel und 500 Candela pro Quadratmeter für die weißen Kontrastflächen.

Wann Wohngebäude wirklich betroffen sind

Hier kommt die ernüchternde Antwort für die meisten Mehrfamilienhäuser. Eine bundesweit einheitliche Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung in Wohngebäuden gibt es nicht. Die Musterbauordnung verlangt sie für innenliegende Treppenräume, also Treppenhäuser ohne Fenster, ab einer Gebäudehöhe von 13 Metern. Hochhäuser ab 22 Metern Aufenthaltshöhe brauchen sie ohnehin durchgängig, da greift dann die Hochhaus-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes.

Die Bundesländer setzen die Musterbauordnung in eigene Landesbauordnungen um, mit teils abweichenden Schwellen. In Bayern und Baden-Württemberg gilt die 13-Meter-Grenze für innenliegende Treppen, in Berlin und Hamburg gibt es Sonderregelungen für Wohnhochhäuser, und manche Bundesländer rücken die Pflicht über zusätzliche Sonderbau-Verordnungen weiter nach unten.

Was bedeutet das in der Praxis? Ein klassisches viergeschossiges Mehrfamilienhaus aus den 1970ern, drei Wohnungen pro Etage, Treppenhaus mit Glasbausteinen oder Fenstern, fällt nicht unter die Pflicht. Der Vermieter muss eine funktionierende Treppenhausbeleuchtung mit beleuchteten Schaltern in der Nähe der Wohnungstüren stellen, das war es. Geht das Licht aus, sind die Mieter auf Handytaschenlampen angewiesen.

Anders sieht es aus, sobald das Treppenhaus innenliegt und keinen direkten Tageslichtzugang hat. Sobald die Höhe von 13 Metern überschritten wird, gemessen vom Gelände bis zur Oberkante des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen, ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht. Das gilt auch für viele Neubauten mit kompakten Grundrissen, in denen das Treppenhaus aus Energieeffizienzgründen kein Außenfenster mehr hat.

Tiefgaragen und Großgaragen folgen eigenen Garagenverordnungen. Ab 100 Quadratmetern Nutzfläche schreiben die meisten Länder eine Sicherheitsbeleuchtung mit ein Lux auf der Fahrgasse vor.

Einzelbatterie oder Zentralbatterie, eine Frage der Architektur

Hat ein Gebäude die Pflicht, dann stellt sich sofort die nächste Frage. Wo kommt der Notstrom her. Zwei Konzepte teilen den Markt.

Einzelbatterieleuchten sind komplette Notleuchten mit eingebautem Akku, der über das normale Beleuchtungsnetz geladen wird. Bei Stromausfall schaltet die Leuchte autark um, jede Leuchte bringt ihr eigenes Notstromsystem mit. Vorteil: kein zentraler Schaltschrank nötig, kein Brandschutzkanal für separate Versorgungsleitungen, vergleichsweise günstiger Einbau. Nachteil: Jeder Akku altert, jede Leuchte muss einzeln getestet und gewartet werden, die Lebensdauer der Lithium-Ferrum-Phosphat-Akkus liegt bei vier bis sechs Jahren, dann fällt der Tausch an.

Zentralbatterieanlagen sammeln den Notstrom in einem zentralen Schrank, oft im Keller oder einem Technikraum. Eine Bleibatterie oder ein größerer Lithium-Speicher versorgt im Notfall alle Leuchten über ein eigenes, brandgeschütztes Leitungsnetz. Vorteil: einheitliche Wartung, längere Akku-Lebensdauer von zehn Jahren plus, geringere Wartungskosten pro Leuchte bei großen Anlagen. Nachteil: hoher Installationsaufwand, eigener Raum mit definierten Brandschutzanforderungen, Verkabelung in Funktionserhalt-Qualität nach DIN 4102-12, also Kabel, die im Brandfall mindestens 30 oder 90 Minuten weiter Strom leiten.

Für ein einzelnes Wohnhochhaus mit zwanzig Notleuchten ist die Zentralbatterie meist die wirtschaftlichere Lösung über zwanzig Jahre Lebenszyklus gerechnet. Für eine Reihenhausanlage mit drei pflichtigen Treppenhäusern lohnt sich die Einzelbatterie.

Die Pflicht zur Prüfung, das vergessene Kapitel

Ein Akku, der seit acht Jahren in der Decke vor sich hindünstet, ist kein Akku mehr, sondern ein Stück trockene Folklore. Deshalb schreibt DIN EN 50172 in der Fassung von 2024 ein klares Prüfregime vor.

Tägliche Sichtprüfung. Funktioniert die Statusanzeige der Anlage? Bei Einzelbatterieleuchten ist das die kleine grüne LED, bei Zentralbatterieanlagen das Bedienpanel im Technikraum. Diese Prüfung kann ein Hausmeister machen, sie dauert keine Minute pro Tag, in der Praxis wird sie meistens vergessen oder zu einer wöchentlichen Kontrolle umgedeutet.

Monatliche Funktionsprüfung. Die Anlage wird kurz auf Notbetrieb geschaltet, alle Leuchten leuchten. Bei modernen Systemen läuft das automatisch und protokolliert sich selbst, ältere Anlagen brauchen einen Schlüssel und einen Termin.

Jährliche Bemessungsprüfung. Die Anlage muss die volle Bemessungs-Betriebsdauer durchhalten, also je nach Bauart eine, drei oder acht Stunden. Diese Prüfung erfolgt bei reduzierter Brandschutzlast und außerhalb der Hauptnutzungszeit, in einem Pflegeheim wird das nachts gemacht.

Fünfjährige Inspektion. Eine befähigte Person prüft die gesamte Anlage inklusive Kabel, Leuchten, Akku-Zustand und Dokumentation. Diese Prüfung gehört bei Sonderbauten zur DGUV V3-Prüfung und wird von Sachverständigen oder qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt.

Wer als Eigentümer die Prüfungen schleifen lässt, fliegt im Schadensfall böse auf die Nase. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Prüfbuch Lücken zeigt. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Vermieter und im Brandfall mit Personenschaden steht die Frage nach Fahrlässigkeit im Raum.

Was sich mit DIN EN 1838:2025 ändert

Die im März 2025 veröffentlichte Fassung von DIN EN 1838 hat einige Detailanpassungen mitgebracht. Die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke sind unverändert, ein Lux auf der Mittellinie bleibt ein Lux. Verändert haben sich aber die Anforderungen an die Erfassungsbereiche von Antipanikbeleuchtung. Räume zwischen 60 und 100 Quadratmetern fallen nun klarer in die Antipanik-Zone, vorher gab es Auslegungsspielraum, der bei Sachverständigen zu unterschiedlichen Bewertungen führte.

Hinzugekommen sind präzisere Vorgaben für adaptive Sicherheitsbeleuchtung, also Systeme, die ihre Helligkeit an die Tageszeit anpassen. Solche Anlagen sind in modernen Hotels und Verwaltungsgebäuden längst Standard, die Norm zieht jetzt nach.

Für die parallele DIN EN 50172:2024 ist der wichtigste Punkt die Möglichkeit, Betriebsdauern unter drei Stunden zu reduzieren, wenn eine dokumentierte Risikobeurteilung vorliegt. Vorher waren drei Stunden eine harte Marke für viele Sonderbauten, jetzt darf der Planer mit Argumenten arbeiten, etwa der Tatsache, dass eine moderne Schule in 25 Minuten geräumt ist und 60 Minuten Akku reichen.

Was du als Mieter und Eigentümer tun kannst

Wenn du in einem Hochhaus wohnst und im Treppenhaus keine Notleuchten siehst, ist das ein roter Punkt auf der Liste. Frag den Hausverwalter nach dem Prüfbuch der Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Dieses Dokument muss er führen, und du hast als Bewohner ein berechtigtes Interesse an seiner Existenz. Wenn er nicht weiß, wovon du redest, hast du dein erstes Problem identifiziert.

Wenn du Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft bist, schau in die Teilungserklärung und in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Steht dort nichts zu Sicherheitsbeleuchtung und das Gebäude überschreitet 13 Meter mit innenliegendem Treppenhaus, ist die Anlage entweder vorhanden und wurde nie thematisiert, oder sie fehlt und die Verwaltung hat ein Compliance-Problem.

Wenn du baust und ein Treppenhaus ohne Außenfenster planst, kalkuliere die Sicherheitsbeleuchtung von Anfang an mit. Pro Treppenhaus solltest du je nach Geschossanzahl mit 2.000 bis 5.000 Euro Anlagenkosten plus jährlichen Wartungsverträgen von 200 bis 600 Euro rechnen. Das ist viel Geld für eine Beleuchtung, die meistens nicht leuchtet, aber im Ernstfall der Unterschied zwischen kontrollierter Räumung und Chaos.

Eine Norm, die man hofft, nie zu brauchen

Sicherheitsbeleuchtung ist eine dieser Bauleistungen, die im Idealfall ihr ganzes Leben lang nichts tut außer Strom zu ziehen, gewartet zu werden und gelegentlich für Diskussionen in Eigentümerversammlungen zu sorgen. Ihre Existenzberechtigung zeigt sich exakt einmal, dann aber gewaltig. In den vergangenen zehn Jahren hat es in Deutschland mehrere große Hochhausbrände gegeben, bei denen die Sicherheitsbeleuchtung den Unterschied zwischen erfolgreicher Selbstrettung und Eingeschlossensein gemacht hat. Der Bewohner, der ohne diese Leuchten im Treppenhaus stehen würde, denkt dann sehr kurz und sehr intensiv über DIN EN 1838 nach.

Die gute Nachricht: Wer sich einmal mit dem Thema befasst hat, sieht im eigenen Treppenhaus Dinge, die er vorher nie wahrgenommen hat. Die kleine grüne LED an der Hängeleuchte, das Piktogramm mit dem laufenden Männchen, der Schaltschrank mit dem Schlüsselsymbol im Keller. Das ist die Norm in Aktion, leise, unauffällig, redundant. So soll es sein.