In den späten Achtzigern tauschte ein Forscherteam um den britischen Psychologen Arnold Wilkins in einem Bürogebäude die Vorschaltgeräte der Leuchtstofflampen aus, ohne den Angestellten zu sagen, welche Etage gerade welche Technik bekam. Unter den alten Drosseln pulsierte das Licht 100-mal pro Sekunde mit einer Modulationstiefe von 43 bis 49 Prozent. Die elektronischen Vorschaltgeräte betrieben dieselben Röhren mit rund 32.000 Hertz und drückten das 100-Hertz-Pulsieren unter 7 Prozent. Niemand im Büro konnte den Unterschied sehen. Trotzdem halbierte sich unter dem hochfrequenten Licht die wöchentliche Zahl der Kopfschmerzen und Fälle von Augenbelastung, wie die Autoren 1989 in der Fachzeitschrift Lighting Research and Technology berichteten. Und die Leute ließen das Licht im Schnitt 30 Prozent länger brennen.

Das ist fast vierzig Jahre her, und die Leuchtstoffröhre ist inzwischen aus dem Handel verschwunden. Die Frage, die Wilkins gestellt hat, ist geblieben, sie hängt heute nur an einem anderen Bauteil. Wer eine alte Rasterleuchte gegen ein LED-Panel tauscht, kauft ein Bauteil, das dasselbe Problem entweder hat oder nicht hat. Und auf der Verpackung steht in beiden Fällen "flimmerfrei".

Dieser Artikel ist für alle, die eine Rasterdecke vor sich haben, im Büro, in der Praxis, im Keller oder in der Werkstatt, und ein Panel suchen, das in die Decke passt und abends keine Kopfschmerzen macht. Dafür muss man einmal messen und im Datenblatt nach ein paar Zahlen suchen, die dort erstaunlich oft fehlen.

Erst messen: 62x62 ist nicht 60x60

Rasterdecken gibt es in Deutschland in zwei Achsmaßen. Der Deckenhersteller OWA aus dem Odenwald, nach dem die "Odenwalddecke" umgangssprachlich heißt, legt seine Planungshilfen für Mineralplatten im Raster 600 x 600 mm und 625 x 625 mm aus, dazu die Langformate 1200 x 600 und 1250 x 625. Die Panels heißen entsprechend "60x60" oder "62x62", sind aber in Wirklichkeit etwas kleiner, damit sie auf die Schienen passen. Typisch sind laut dem Fachplaner relighting.de rund 595 x 595 mm für das 600er-Raster und rund 620 x 620 mm für das 625er. Die Beispiele, die ich mir angesehen habe, bestätigen das: Das Ledvance-Panel PL FLEX 625 misst 620 x 620 mm, das Philips CoreLine Panel ebenfalls.

Der Unterschied von 25 Millimetern klingt nach nichts. Ein 595er-Panel in einer 625er-Decke fällt aber durch, und ein 620er passt in die 600er-Decke gar nicht erst hinein. Deshalb: Eine Deckenplatte herausnehmen und von Schienenmitte zu Schienenmitte messen. Das Nennmaß auf einer alten Leuchte ist kein Beweis, denn schon bei den alten 4x18-Watt-Rasterleuchten gab es beide Größen.

Wer keine Rasterdecke hat und trotzdem ein Panel an die Betondecke schrauben will, braucht einen Aufbaurahmen. Das ist die Variante, nach der Google-Nutzer als "aufbaurahmen für 62x62 led panel" suchen. Er muss exakt zum Außenmaß des Panels passen, also auch hier: erst das Datenblatt, dann der Rahmen.

Was die alte Leuchte verbraucht hat

Die klassische Rasterleuchte trug vier T8-Röhren zu je 18 Watt. Eine Osram Lumilux L 18W/840, das Standardmodell dafür, liefert 1.350 Lumen, vier davon also 5.400 Lumen, von denen ein guter Teil im Spiegelraster und im Gehäuse hängen blieb. Hing die Leuchte noch an einem konventionellen Vorschaltgerät, kamen laut Wikipedia 10 bis 20 Prozent der Lampenleistung als Verlust in der Drossel dazu. Aus 72 Watt wurden so 79 bis 86 Watt.

Nachkaufen lässt sich dafür nichts mehr. Seit dem 25. August 2023 dürfen T5- und T8-Leuchtstoffröhren in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Was noch in den Regalen liegt, ist Restbestand.

Für einen Vergleich rechne ich mit einer eigenen Annahme: 10 Stunden am Tag, 250 Arbeitstage, also 2.500 Stunden im Jahr, und dem BDEW-Haushaltsstrompreis von 37,0 Cent pro Kilowattstunde.

LeuchteLeistungVerbrauch pro JahrKosten pro Jahr
Alte Rasterleuchte 4x18 W mit Drossel79 bis 86 W198 bis 215 kWhrund 73 bis 80 €
Günstiges Baumarkt-Panel, 36 W, 3.600 lm36 W90 kWhrund 33 €
Markenpanel, 22-Watt-Stufe22 W55 kWhrund 20 €
Der Sprung von der alten Leuchte zum Panel ist groß, der Unterschied zwischen den Panels klein. Bei einer einzelnen Leuchte im Keller sind es 13 Euro im Jahr. In einem Büro mit zwanzig Leuchten ist es mehr, aber auch dort ist die Stromrechnung nicht das eigentliche Argument für ein besseres Panel. Das eigentliche Argument steht zwei Abschnitte weiter unten.

Lumen pro Watt: der schnelle Qualitätstest

Eine Zahl, die jeder selbst ausrechnen kann, ist die Lichtausbeute: Lumen geteilt durch Watt. Im Hornbach-Sortiment steht ein 62x62-Panel der Eigenmarke Luxula mit 36 Watt und 3.600 Lumen für 19,95 Euro, das sind 100 Lumen pro Watt. Ein LECOM-Panel bei lichttechnik24 liefert mit 40 Watt ebenfalls 3.600 Lumen, also 90 Lumen pro Watt, hat dafür aber eine Farbwiedergabe von über 90. Das Ledvance PL FLEX 625 kommt auf 5.160 Lumen bei 32 Watt und damit auf 161 Lumen pro Watt, Philips nennt für das CoreLine Panel 130 bis 140 Lumen pro Watt.

Ein Panel mit 160 Lumen pro Watt braucht für dasselbe Licht also rund 40 Prozent weniger Strom als eines mit 100. Das sagt noch nichts übers Flimmern, aber es sagt etwas darüber, wie viel Sorgfalt in LEDs und Treiber gesteckt wurde. Die Lichtmenge selbst ist selten das Problem: 3.600 bis 4.300 Lumen aus einem modernen Panel ersetzen die alte Vierröhrenleuchte in der Regel ohne Verlust, weil das Panel sein Licht nicht erst durch ein Raster schicken muss (eigene Einschätzung, die Nachrechnung für einen konkreten Raum steht in unserem Artikel über Büroräume und Lux).

"Flimmerfrei" ist keine Messgröße

Jetzt zu dem, was Wilkins gemessen hätte. Für das Flimmern von LED-Licht gibt es seit einigen Jahren zwei genormte Kennzahlen. PstLM beschreibt sichtbares Flimmern, bei einem Wert von 1 nimmt die Hälfte der Beobachter es gerade wahr. SVM beschreibt den Stroboskopeffekt, also das, was man sieht, wenn sich etwas bewegt: die Hand, die durchs Licht wischt, das Lineal, das auf dem Schreibtisch rollt, das Sägeblatt. Auch hier ist 1 die Schwelle, an der die Hälfte der Leute es bemerkt.

Die EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 schreibt seit dem 1. September 2021 PstLM höchstens 1 vor, und für SVM gilt seit dem 1. September 2024 ein Grenzwert von 0,4. Das klingt, als wäre die Sache damit erledigt. Sie ist es nicht, und das ist das Detail, das mich bei der Recherche am meisten überrascht hat.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) schreibt in seiner Informationsschrift "Lichtmodulation" vom November 2021, dass diese Grenzwerte nur für Lichtquellen gelten, die direkt an 230 Volt hängen, also etwa die LED-Birne mit E27-Sockel. Für LED-Module, die über ein separates Betriebsgerät mit Gleichstrom versorgt werden, gelten sie nicht, und auch nicht für Betriebsgeräte und Leuchten. Die Ausnahme greift bei Leuchten allerdings nur, wenn sich die Lichtquelle für die Marktaufsicht ausbauen lässt.

Ein LED-Panel mit externem Treiber ist genau so ein Fall. Ob für ein konkretes Panel der Grenzwert gilt, hängt also an einer Konstruktionsfrage, die Sie als Käufer im Laden nicht beantworten können. Dazu kommt ein zweites Loch: Die Grenzwerte beziehen sich auf den Betrieb bei Volllast. Die DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro" hält fest, dass Flimmern und Pulsation bei LED gerade "im Dimmbetrieb" auftreten können. Das dimmbare Panel, nach dem viele suchen, ist also genau die Variante, bei der man am genauesten hinsehen sollte.

Die ZVEI-Empfehlung für professionelle LED-Leuchten lautet PstLM höchstens 1 und SVM höchstens 1, und bei Leuchten mit eingebauter Dimmfunktion, etwa über DALI, dieselben Werte auch bei 50 Prozent Helligkeit. Das ist bescheidener als der gesetzliche SVM-Wert für die E27-Birne, aber immerhin eine Zahl.

Die zwei Zahlen, nach denen Sie suchen

Die Hersteller, die messen, schreiben es auch hin. Beim Ledvance PL FLEX 625 steht im Datenblatt "Flimmer-Messgröße (Pst LM) <1" und "Messgröße für Stroboskop-Effekte (SVM) <0.4", beim Philips CoreLine Panel PstLM 1 und SVM 0,4. Das LECOM-Panel wird als "flimmerfrei" beworben, nennt aber keine der beiden Zahlen. Beim Baumarkt-Panel für 19,95 Euro steht gar nichts dazu.

Das heißt nicht, dass die beiden günstigeren Panels flimmern. Es heißt, dass Sie es nicht wissen. "Flimmerfrei" ist ein Werbewort, PstLM und SVM sind Messergebnisse. Meine Regel ist deshalb einfach: Wer keine Zahl nennt, hat entweder nicht gemessen oder mag das Ergebnis nicht zeigen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse rät Betrieben im gleichen Sinn, beim Hersteller nach PstLM und SVM zu fragen und die Leuchte notfalls zu tauschen.

Kann man es nicht einfach selbst prüfen? Ein bisschen. Die BG ETEM beschreibt einen Schnelltest: Finger spreizen oder einen Stift schnell vor der Leuchte hin und her bewegen. Sieht man viele scharfe Einzelbilder statt einer verwischten Bewegung, pulsiert das Licht. Das ist grob, aber es funktioniert ohne Werkzeug. Vom Handy-Test rät der ZVEI dagegen ausdrücklich ab. Smartphone-Kameras seien "zur TLA- und TLI-Beurteilung nicht geeignet", auch weil moderne Handys Streifen im Bild per Software herausrechnen. Wer Streifen im Kamerabild sieht, hat einen Hinweis, wer keine sieht, hat keinen Beweis. Mehr zum Flimmern selbst, zu PWM-Dimmung und zum Sägeblatt-Effekt steht in unserem Beitrag LED-Flimmern und Gesundheit.

UGR 19: warum das Panel über dem Bildschirm anders sein muss

Die dritte Zahl betrifft Blendung. Das Unified Glare Rating, kurz UGR, bewertet, wie stark eine Leuchte im Raum blendet, niedriger ist besser. Nach der DGUV Information 215-442 darf der UGR-Wert in Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen nicht größer als 19 sein. Das Ledvance-Panel hat es schon im Namen ("U19"), Philips gibt UGR 19 an und erreicht das mit einer mikroprismatischen Abdeckung. Ein Panel mit glatter, milchiger Scheibe ohne UGR-Angabe mag im Keller oder im Flur völlig in Ordnung sein. Über dem Schreibtisch, an dem jemand acht Stunden auf einen Monitor schaut, ist es die falsche Wahl.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der UGR-Wert im Datenblatt wird für eine genormte Raumsituation berechnet, lichttechnik24 weist darauf hin, dass er im echten Büro davon abweichen kann. Und die DGUV merkt an, dass das Verfahren die Leuchtdichte über die ganze Fläche mittelt. Einzelne helle Punkte auf der Abdeckung werden nicht gesondert bewertet. Ein Panel, auf dem man jede einzelne LED als Punkt sieht, kann also auf dem Papier UGR 19 haben und trotzdem unangenehm sein. Anschauen lohnt sich.

Was sonst noch zählt

Lichtfarbe

Google schlägt bei "led panel 62x62" vor allem 4000 K, warmweiß, neutralweiß und Tageslicht vor. Für Büros ist 4000 Kelvin der übliche Wert, fürs Wartezimmer oder den Hobbyraum darf es nach meinem Geschmack wärmer sein. Das Ledvance-Modell, dessen Daten ich oben zitiere, ist die 3000-Kelvin-Version.

Farbwiedergabe

Die DGUV nennt Ra 80 als Mindestwert für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Wo Farben beurteilt werden, beim Friseur oder beim Lackieren, würde ich Ra 90 nehmen. Genau da punktet das LECOM-Panel.

Gewicht und Befestigung

Das Ledvance-Panel wiegt 1,7 Kilogramm, das Philips-Panel 2,33 Kilogramm. Eine Rasterdecke trägt das in aller Regel, aber sie ist keine Tragkonstruktion für beliebige Lasten. Der Trockenbauhersteller Knauf schreibt für seine Plattendecken vor, dass Leuchten und andere Zusatzlasten in die Lastberechnung der Decke eingehen oder direkt an der Rohdecke befestigt werden müssen, und bei Brandschutzdecken ausschließlich an der Rohdecke. Wer eine ganze Etage umrüstet, klärt das vorher mit dem Vermieter oder Facility Management.

Bewegungsmelder

Panels mit eingebautem Sensor gibt es, und im Flur oder Lager sind sie sinnvoll. Im Büro, wo Menschen lange still sitzen, schaltet ein einfacher Bewegungsmelder zu früh ab. Den Unterschied zum Präsenzmelder erklären wir in Präsenzmelder oder Bewegungsmelder.

Werkstatt

Wo sich Maschinen drehen, ist der SVM-Wert keine Komfortfrage mehr. Die BG ETEM zitiert die Arbeitsstättenregel ASR A3.4: Wird ein Stroboskopeffekt beobachtet und sind ungeschützte bewegte Teile erreichbar, darf die Maschine nicht weiter betrieben werden. Mehr dazu in unserem Artikel über Werkstatt- und Garagenbeleuchtung.

Die Checkliste für den Kauf

  1. Achsmaß der Decke messen: 600 oder 625 mm. Danach das Außenmaß des Panels prüfen, rund 595 oder rund 620 mm.
  2. PstLM und SVM im Datenblatt suchen. Gut: PstLM höchstens 1, SVM höchstens 0,4. Fehlen die Werte, beim Händler nachfragen oder ein anderes Panel nehmen.
  3. Bei dimmbaren Panels fragen, ob die Werte auch gedimmt gelten.
  4. Über Bildschirmarbeitsplätzen: UGR höchstens 19, schriftlich im Datenblatt.
  5. Lichtausbeute ausrechnen: Lumen durch Watt. Nach meiner Einschätzung sind Werte über 130 gut und Werte um 100 das, was man im Baumarkt für 20 Euro bekommt.
  6. Ra 80 als Minimum, Ra 90 wo Farben zählen.

Kurz gesagt

Ein 62x62-Panel passt in eine Rasterdecke mit 625 Millimeter Achsmaß und misst selbst rund 620 Millimeter, ein 60x60-Panel gehört ins 600er-Raster. Ob es flimmert, verraten zwei Zahlen, PstLM und SVM. "Flimmerfrei" auf der Verpackung ersetzt sie nicht, und der gesetzliche Grenzwert greift bei Panels mit externem Treiber nicht zuverlässig, beim Dimmen gar nicht. Über Bildschirmen gehört ein Panel mit UGR 19 an die Decke. Die Stromersparnis gegenüber der alten Vierröhrenleuchte ist bei jedem Panel groß, der Unterschied zwischen einem billigen und einem guten Panel liegt nicht auf der Stromrechnung. Er liegt in den Kopfschmerzen, die Wilkins 1989 gezählt hat.


Quellen: Wilkins, A. J., Nimmo-Smith, I., Slater, A. I., Bedocs, L.: "Fluorescent lighting, headaches and eyestrain", Lighting Research and Technology 21 (1989), S. 11–18 (100 Hz mit 43 bis 49 % Modulationstiefe gegen rund 32 kHz mit unter 7 %, Kopfschmerzen und Augenbelastung mehr als halbiert, Licht 30 % länger eingeschaltet) · OWA Odenwald Faserplattenwerk: Planungshilfen (Raster 600 x 600, 625 x 625, 1200 x 600, 1250 x 625 mm) · relighting.de: "LED Panel 600x600 oder 625x625?" (typisch ca. 595 bzw. 620 mm Panelmaß) · Ledvance: Produktdaten PL FLEX 625 S 32W 830 U19 PS (620 x 620 x 32 mm, 32/27/22/17 W, 5.160 lm, 161 lm/W, UGR < 19, Ra > 80, Pst LM < 1, SVM < 0,4, externer Treiber, 1.700 g) · Signify: Philips CoreLine Panel Gen6, 911401801387 (620 x 620 mm, 22/31 W, 2.900 bis 4.300 lm, 130/140 lm/W, UGR 19, mikroprismatische Abdeckung, PstLM 1, SVM 0,4, 2,33 kg) · Hornbach: LUXULA LED-Panel 62x62 cm (36 W, 3.600 lm, 4000 K, 19,95 €, abgerufen 30.09.2026) · lichttechnik24: LECOM LED-Panel 62x62 cm (40 W, 3.600 lm, CRI > 90, "flimmerfrei" ohne PstLM/SVM-Angabe, 46,85 €) und "Antiblendeigenschaften bei LED Panel (UGR)" · Osram Lumilux T8 L 18W/840 (1.350 lm), Händlerdatenblatt · Wikipedia: "Vorschaltgerät" (Verluste konventioneller Vorschaltgeräte 10 bis 20 % der Lampenleistung) · IT-Recht Kanzlei: "Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU" · ZVEI Fachverband Licht: "Lichtmodulation. Temporal Light Artefacts und Wechselwirkung mit technischen Geräten" (November 2021; Grenzwerte der VO (EU) 2019/2020 nur für MLS, nicht für NMLS, Betriebsgeräte und Leuchten mit ausbaubarer Lichtquelle; Empfehlung PstLM ≤ 1 und SVM ≤ 1, auch bei 50 % gedimmt; Smartphone-Kameras ungeeignet) · DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro" (Juli 2020; UGR ≤ 19 an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, Flimmern im Dimmbetrieb) · BG ETEM, etem 5.2023: "Wenn der Schein trügt" (überarbeitet Februar 2025; Fingertest, ASR A3.4, PstLM und SVM beim Hersteller erfragen) · Knauf: Detailblatt D11 Plattendecken (Zusatzlasten, Befestigung an der Rohdecke bei Brandschutz) · BDEW-Strompreisanalyse (37,0 Cent pro kWh für Haushalte)