Weihnachtsprojektor Hauswand: LED, Laser und die Laserklasse

Im Dezember 2017 schrieb ein Mitglied im Forum von LaserFreak.net, er habe sich für etwa 30 Euro einen handelsüblichen Rot-Grün-Projektor gekauft und nachgemessen. Für Klasse 2 sind 1 Milliwatt erlaubt. Gemessen hat er zweistellige Milliwatt: gut 14 für die rote Diode, um die 9 für die grüne. Ein Moderator antwortete trocken, ob so ein Gerät sicher sei, lasse sich ohne Herkunft und Hersteller kaum beurteilen, importierte Billiggeräte trügen oft falsche Klassen.
Deshalb geht es hier zuerst um Laserklassen und erst danach um schöne Schneeflocken. Ein LED-Projektor an der Hauswand ist Gartenspielzeug. Bei einem Laserprojektor sollte man den Aufdruck prüfen, bevor er nachts draußen läuft.
Kurz gesagt
Für die Hauswand nehmen Sie einen LED-Projektor mit Dia oder Folienscheibe. Er braucht je nach Modell fünf bis 15 Watt, kostet über eine Adventszeit nur Cent-Beträge und blendet niemanden ernsthaft. Laserprojektoren (die Punktemuster, die wie Sternenhimmel über die Fassade flirren) fallen in die Laserklassen 2, 2M oder 3R. Sie sind nur dann unbedenklich, wenn die Klasse stimmt und der Strahl nie in ein Auge, auf die Straße oder in den Himmel läuft. Wer das nicht sicherstellen kann, lässt den Laser im Karton. Beim Außeneinsatz zählt außerdem die Schutzart: IP65 für den Projektor, und das Netzteil sollte mindestens IP44 haben.
So arbeiten die zwei Sorten
Ein LED-Projektor ist ein kleiner Diaprojektor. Eine Leuchtdiode strahlt durch eine bedruckte Scheibe und eine Linse, heraus kommen Schneeflocken, Sterne oder ein Rentier. Die Bilder sind unscharf an den Rändern, bunt und, wenn die Scheibe dreht, in Bewegung. Das Licht ist ein ganz normales, ungebündeltes LED-Licht.
Ein Laserprojektor dagegen schickt gebündelte Strahlen durch ein Beugungsgitter und streut sie in ein Punktemuster, meist rot und grün. Hunderte kleine Lichtpunkte bedecken die Fassade und funkeln. Der Haken ist der Strahl. Laserlicht verliert auf dem Weg wenig an Bündelung. Ein Punkt, der Ihre Fassade trifft, ist am Haus gegenüber noch ein Punkt, und was von der Fassade danebengeht, läuft weiter.
Laserklassen: was auf dem Gerät stehen darf
Die Einteilung stammt aus der Norm DIN EN 60825-1. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt die für Weihnachtsprojektoren relevanten Klassen in ihrer Broschüre „Laser sicher anwenden“ so:
| Klasse | Grenzwert (sichtbar, Dauerstrich) | Was die BAuA dazu sagt |
|---|---|---|
| 1 | niedrig | bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher, kann aber durch Blendung stören |
| 2 | 1 mW | bei kurzer Bestrahlung (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich |
| 2M | wie Klasse 2, aber aufgeweiteter Strahl | die BAuA nennt als Beispiel ausdrücklich Motivlaserprojektoren |
| 3R | 5 mW | kann für das Auge gefährlich sein |
| 3B | über 3R | als Verbraucherprodukt nicht zulässig |
Zweitens: Die Klasse 2 beruht auf einer Annahme, nämlich dass das Auge sich rechtzeitig schützt. Die BAuA beschreibt Untersuchungen mit 1193 Versuchspersonen, die mit Laserstrahlung bestrahlt wurden. Nur bei 17 Prozent trat der Lidschlussreflex auf. Der Schluss der Behörde: Der Reflex reicht als alleiniger Schutz bei Klasse 2 nicht aus. Für die Klasse 3R gibt sie die Empfehlung, solche Laser nur einzusetzen, wenn ein direkter Blick in den Strahl unwahrscheinlich ist. Bei einem Gerät im Vorgarten, das in alle Richtungen funkelt, kann man das schwer garantieren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat außerdem Laserpointer prüfen lassen. Das Ergebnis: Von zehn getesteten Geräten waren drei falsch klassifiziert und gehörten tatsächlich zur Klasse 3B. Das passt zu der Messung aus dem Forum. Die Aufschrift allein beweist nichts.
Blendung: Autofahrer, Piloten, Straße
Ein Laserstrahl, der die Fassade verfehlt, geht irgendwohin. Das BfS schreibt, Blendattacken seien besonders für Piloten und Fahrzeugführer gefährlich, und solche Attacken seien strafbar. Sie würden als gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr geahndet. Die gesetzliche Grundlage ist § 315 des Strafgesetzbuchs: Wer die Sicherheit des Luftverkehrs durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff beeinträchtigt und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, bekommt sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Gemeint sind gezielte Angriffe, ein Weihnachtsprojektor ist keiner. Aber an der Strafdrohung sieht man, dass Behörden Blendung nicht als Bagatelle behandeln.
Dazu kommt, dass selbst Licht ohne Laser ablenken kann. Die BAuA zitiert die Technische Spezifikation zu Lasern in Verbraucherprodukten: Auch Laser der Klasse 1 könnten durch ihre Blendwirkung ein hohes sekundäres Gefahrenpotenzial haben, mit vorübergehend eingeschränktem Sehvermögen, Nachbildern und im Extremfall Unfällen. Wie stark, hänge vom Helligkeitsunterschied zur Umgebung ab. Eine dunkle Landstraße im Dezember ist der ungünstigste Hintergrund, den man sich denken kann.
Für die Straße gibt es zudem § 33 der Straßenverkehrsordnung. Er verbietet außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Absatz 2 verbietet Einrichtungen, die Verkehrszeichen gleichen oder deren Wirkung beeinträchtigen können. Weihnachtsdeko ist keine Werbung, deshalb halte ich den Paragrafen für Privatprojektoren nicht für den Hebel. Er zeigt aber die Denkrichtung: Licht, das zur Straße hin Aufmerksamkeit zieht, ist dem Gesetzgeber nicht egal. Praktisch heißt das, den Projektor so zu stellen, dass das Bild auf der Hauswand landet und nicht auf Fahrbahn, Kreuzung oder Nachbarfenster.
Nachbarn: was Sie sich gefallen lassen müssen und was nicht
Verbindliche Lichtgrenzwerte für Weihnachtsdeko gibt es nicht. Als Orientierung dienen die LAI-Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, der Beschluss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz von 2012, nennen für allgemeine Wohngebiete einen Richtwert für die Raumaufhellung am Fenster: 3 Lux zwischen 6 und 22 Uhr und 1 Lux danach. Der Gesetzgeber hat laut LAI keine verbindlichen Erheblichkeitsgrenzen erlassen, die Hinweise sind eine Vollzugshilfe. Für Laser gelten diese Hinweise ausdrücklich nicht, weil dort „eine gesonderte Beurteilung nach den Kriterien des Gesundheitsschutzes erforderlich ist“. Für LED-Projektoren sind sie ein Maßstab, auch wenn sie vor allem auf gewerbliche Anlagen und Sportstätten zielen.
Konkreter wird die Fachanwältin Henrike Butenberg im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 11. Dezember 2017, das sich genau um Beamer an Hausfassaden drehte. Der Hauseigentümer dürfe seine Fassade beleuchten, solange keine Störung für Dritte davon ausgehe. Übermäßige Lichtemissionen müssten Nachbarn aber nicht dulden, zumal wenn sie über das ortsübliche Maß hinausgingen. Was ortsüblich ist, richte sich nach der Region und danach, wie die übrigen Bewohner es handhaben. Und: „Besonders das Schlafbedürfnis der Nachbarn muss respektiert werden.“ Blinkt es die ganze Nacht ins Schlafzimmer, muss der Störende die Lichter ausschalten.
Ein zweiter Punkt aus demselben Interview: Ein Vermieter hatte einem Mieter wegen einer nicht genehmigten Lichterkette am Balkon fristlos gekündigt. Das Landgericht Berlin hielt den Verstoß 2010 für zu geringfügig. Der Grund laut Butenberg: Lichterketten in der Weihnachtszeit sind ortsüblicher Brauch. Mieter sollten allerdings bedenken, dass die Fassade in der Regel nicht mitvermietet ist. Ein Projektor, der Bilder auf eine gemietete Hauswand wirft, ist deshalb etwas anderes als eine Kette im eigenen Balkonbereich.
Wie Gerichte bei dauerhaftem Fremdlicht rechnen, was § 906 BGB damit zu tun hat und welche Urteile zu Bewegungsmeldern ergangen sind, steht im Beitrag Blendung durch den Nachbar. Das Prinzip lässt sich auf Projektoren übertragen: Wer nachts in ein Schlafzimmer strahlt, verliert. Wer von 17 bis 22 Uhr ein Rentier an die eigene Fassade wirft, in einer Straße, in der alle schmücken, eher nicht (meine Einschätzung, keine Rechtsberatung).
Reichweite und Bildgröße
Die Herstellerangaben streuen. Ein Vergleich bei expertentesten.de nennt für das Spitzenmodell, einen Projektor mit zwei Köpfen und IP44, eine Reichweite von drei bis 20 Metern. Ein anderes Modell, das Gartenhelden-Online listet, projiziert laut Datenblatt auf drei bis acht Meter, mit 270 Grad drehbarem Kopf und fünf Metern Kabel.
Wie groß das Bild wird, hängt vom Öffnungswinkel der Optik ab. Die Angabe fehlt bei den meisten Modellen, deshalb eine Beispielrechnung (meine, mit angenommenen 30 Grad): Die Bildbreite ist rund 0,54 mal der Abstand. Bei drei Metern sind das 1,6 Meter, bei fünf Metern 2,7 Meter, bei acht Metern 4,3 Meter. Die Helligkeit nimmt mit dem Quadrat des Abstands ab. Verdoppeln Sie den Abstand, bekommt jeder Quadratmeter der Wand nur noch ein Viertel des Lichts. Die in Prospekten genannten 20 Meter gelten also für ein Bild, das dann nur noch schemenhaft zu sehen ist.
Für eine zweistöckige Fassade sind ein bis zwei Meter Bildbreite pro Projektor zu wenig. Zwei Projektoren mit jeweils eigenem Motiv, nebeneinander und leicht überlappt, sind meist die bessere Lösung als ein Gerät mit großem Abstand.
Schutzart IP65 und der Stecker
Draußen läuft der Projektor in Regen, Frost und Tau. Bei den Modellen im Gartenhelden-Test ist IP65 für die Leuchte üblich, in einem Fall steht dazu ausdrücklich, dass das Netzteil nur IP44 hat. Das ist die Stelle, an der es schiefgeht: Die Leuchte ist dicht, der Stecker nicht. Was IP44 wirklich aushält, steht im Artikel Lichterkette außen wasserdicht. Das gilt für Projektoren genauso. Netzteil trocken unterbringen, Steckverbindungen mit einer Tropfschlaufe nach unten legen, und den Projektor so aufstellen, dass die Linse nicht im Pfützenwasser steht.
IP65 heißt staubdicht (erste Ziffer 6) und geschützt gegen Strahlwasser (zweite Ziffer 5). Das reicht für Dezember in Mitteleuropa, wenn die Pfütze nicht über den Rand schwappt.
Stromverbrauch
Bei LED-Projektoren ist der Verbrauch kein Thema. OTTO beschreibt Modelle mit fünf bis 15 Watt für den Dauerbetrieb. Rechnen wir mit 10 Watt, sechs Stunden täglich (wie bei einem Gerät mit 6-Stunden-Timer) und 28 Tagen: 1,68 Kilowattstunden, bei 40 Cent je Kilowattstunde 67 Cent (meine Rechnung). Wie das im Vergleich zu Ketten aussieht, steht im Beitrag Weihnachtsbeleuchtung und Strom. Der Timer lohnt sich eher für die Ruhe der Nachbarn als für den Geldbeutel. Wie Sie eine Zeitschaltuhr einrichten, zeigt der Artikel zur Zeitschaltuhr für Lichterketten.
Was ich kaufen würde
Einen LED-Projektor mit IP65, Timer und einem Netzteil, das ich im Trockenen unterbringen kann. Mit Dias, die ich tauschen kann, und mit einem Ein-Aus-Zeitraum, der um 22 Uhr endet. Einen Laserprojektor würde ich nur nehmen, wenn Hersteller, Klasse und Prüfzeichen glaubwürdig sind, und ihn nie so aufstellen, dass der Strahl ein Fenster, eine Straße oder den Himmel trifft. Dass der Effekt dann blasser ausfällt als auf dem Verpackungsfoto, nehme ich in Kauf.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Projektor ohne Laser bevorzugen, bei Laser die Klasse prüfen. Bei „2M“ oder „3R“ im Zweifel zurückgeben.
- Bild auf die eigene Fassade ausrichten, nicht auf Straße oder Nachbarfenster.
- Strahlrichtung nach oben und zur Straße vermeiden.
- IP65 für den Projektor, Netzteil im Trockenen.
- Timer so einstellen, dass um 22 Uhr Schluss ist.
- Bei Mietwohnung vorher den Vermieter fragen, wenn die Fassade betroffen ist.
Quellen
BAuA, „Laser sicher anwenden“ (baua: Praxis, 1. Auflage 2020), zu Laserklassen, Motivlaserprojektoren, EN 50689:2021, Lidschlussreflex (17 Prozent bei 1193 Versuchspersonen) und Blendung · BfS, „Laserpointer“ und „Schutz vor Laserstrahlung“ (bfs.de), zu Blendattacken, Strafbarkeit und fehlerhaft klassifizierten Pointern · § 315 StGB und § 33 StVO (gesetze-im-internet.de) · LAI, „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ (Beschluss vom 13.09.2012, Anlage 2 Stand 3.11.2015) · Süddeutsche Zeitung, „Welche Weihnachtsdeko erlaubt ist und welche nicht“ (Interview mit Henrike Butenberg, 11.12.2017) · LaserFreak.net, Forenthread „Laser auf dem Weihnachtsmarkt“ (14.12.2017) · expertentesten.de, „Weihnachtsprojektor Test“ · Gartenhelden-Online, „Die 8 besten Weihnachtsprojektoren“ · OTTO, Kategorie Weihnachts-Projektionslampen, zu 5 bis 15 Watt


